Der Wohnbereich
Der Wohnbereich für suchtkranke pflegebedürftige Menschen bietet Platz für 22 Bewohner:
Alle Zimmer sind mit Anschlüssen für Sat- TV und Telefon ausgestattet, einige Zimmer verfügen über einen Balkon.
Alle Räume sind modern und freundlich eingerichtet. Es ist möglich, die Einzelzimmer mit eigenen Möbeln auszustatten, in den Doppelzimmern ist dies in begrenztem Umfang ebenfalls realisierbar.
Der Wohnbereich verfügt über ein behindertengerechtes Bad sowie über ein Wohn-Esszimmer (mit Ruheecken, Stereoanlage und Sat- TV). Zudem befinden sich auf dem Wohnbereich Lese- und Ruhe- Ecken.
Zielgruppe
Es handelt sich bei den Bewohnern dieses Wohnbereichs überwiegend um depravierte, pflegebedürftige Alkoholiker, bei denen aufgrund ihrer Erkrankung ein Verbleiben in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist.
Ansprechpartner
Wohnbereich 3b:
Frau Lisa-Marie Türkoglu
Wohnbereichsleitung
Ansprechpartnerin
Wohnbereich 2a:
Frau Sandra Franke
Wohnbereichsleitung
draw-leftline
Diese Personen leben wegen der bestehenden Pflegebedürftigkeit im bei uns und sind aufgrund ihrer körperlichen bzw. psychischen Defizite für eine sozialtherapeutische Wohngruppe, in der die wesentlichen Bestandteile Arbeits- und Beschäftigungstherapie sind, nicht geeignet.
Darüber hinaus werden Klienten mit einer sog. Doppeldiagnose aufgenommen, d.h. Menschen, die neben der Suchterkrankung an einer weiteren psychischen Erkrankung wie z.B. Schizophrenie, Psychosen
oder Angsterkrankung leiden.
Grundlegend für die Arbeit mit dieser speziellen Gruppe und das wichtigste Teilnahmekriterium ist die völlige Suchtmittelfreiheit der Klienten.
Die Motivation und Bereitschaft, an den gemeinschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen, wird vorausgesetzt.
Ein weiteres Teilnahmekriterium ist das Vorliegen einer Pflegestufe.
Die physische Fähigkeit, an den Gruppenaktivitäten teilzunehmen, muss vorhanden sein. Das heißt, das Vorliegen von Bettlägerigkeit ist ein Ausschlusskriterium. Rollstuhlfahrern steht die Gruppe selbstverständlich offen.
Ausschlusskriterien bestehen ebenfalls bei massiver Fremd- und Selbstgefährdung.
Eine Altersgrenze wird nicht festgesetzt.