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Unternehmensleitbild

 

Liebevolle Pflege und Betreuung in familiärer Atmosphäre!

 

Das Pflegezentrum Bischofsgrün ist eine private Pflegeeinrichtung der Pflegezentrum Bischofsgrün OHG und wurde 1988 gegründet. Sie ist Mitglied im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). Die Einrichtung lebt vom Engagement jedes einzelnen Mitarbeiters und ist offen für die Umsetzung neuer Erkenntnisse der Pflegewissenschaft, der Hauswirtschaft und Betriebswirtschaft. Wir stellen die Zufriedenheit unserer BewohnerInnen und KundInnen sowie eine hohe Pflege-, Betreuungs- und Dienstleistungsqualität und professionelles Handeln in den Vordergrund unserer täglichen Arbeit.

 

Die Individualität und Menschenwürde des Einzelnen hat oberste Priorität. Deshalb passen wir unsere Dienstleistungen der individuellen Situation an und fördern die persönlichen Vorstellungen jedes Einzelnen. Wir bieten unseren BewohnerInnen soviel Freude und Spaß wie irgend möglich, um Ihnen ein angenehmes Gefühl und positive Gedanken zu vermitteln.

 

Wir bieten unseren BewohnernInnen im Pflegezentrum Bischofsgrün die Sicherheit guter fachlicher Pflege, eine sehr gute Küche und persönliche Betreuung und Beratung nach ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen. Wir fördern eine hohe und kontinuierliche Mitarbeiterzufriedenheit. Wir setzen deshalb bei allen MitarbeiterInnen Freude am Beruf, Engagement bei der Weiterentwicklung fachlicher Kenntnisse und Kritikfähigkeit voraus. Wir unterstützen unsere MitarbeiterInnen durch ein Einarbeitungskonzept, gesundheitsfördernde Projekte, eine zielorientierte Kommunikation und bieten ihnen bedarfsorientiert Fortbildungen an.

 

Sowohl unsere BewohnerInnen wie auch unsere MitarbeiterInnen werden mit ihren Sorgen und Wünschen ernst genommen und können sich entsprechend ihrer persönlichen Fähigkeiten einbringen und entfalten. Geforderte gesetzliche Rahmenbedingungen setzen wir kompetent und professionell um.

 

Die von den Bundesministerien (Gesundheit und Familie, Senioren, Frauen und Jugend) entwickelte „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ ist eine weitere wesentliche Grundlage unserer Arbeit.

 

Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.

 

Artikel 2: Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.

Artikel 3: Privatheit


Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung


Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.

 

Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege sowie der Behandlung.

 

Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

 

Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.

 

Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.